BOTULINUM
Die glatte Entspannung
Falten lassen sich vermindern oder sogar komplett korrigieren. Die einfachste Methode hierfür ist die Behandlung mit Botulinum (Botox®), beziehungsweise mit den Nachfolgeprodukten, die speziell auf den ästhetischen Bereich abgestimmt sind. Diese modernen Substanzen erlauben die natürlichen Bewegungen der Muskulatur ohne, dass sich Falten abzeichnen. Die Kunst nicht „gebotoxt“ auszusehen und trotzdem den Schutz vor Falten zu erhalten ist die Kombination vom richtigen Präparat und einem erfahrenen Arzt/Ärztin.
Botulinum – ist ein Medikament
Durch gezielte Injektion kann Glättung der Hautpartien erreicht werden. Besonders die Stirn-, Zornesfalten und die sogenannten Krähenfüße sprechen auf die Behandlung mit Botulinum ausgezeichnet an. Häufig werden einige Gesichtspartien nicht oder unzureichend therapiert. Dazu gehört sehr häufig der Hals. Aber gerade hier kann man enorme Erfolge zur Prävention von Doppelkinn und Truthahn-Hals erzielen. Die störenden, nach unten und zur Seite ziehenden Stränge lassen sich mit Botulinum entspannen und können die Haut nicht mehr dehnen. Oft wird diese Therapie im Rahmen eines Gesamtkonzeptes mit filler und/oder Straffung kombiniert.
In der Medizin wird vor allem Botulinum Typ A, das biotechnologisch gewonnen wird, genutzt. Es handelt sich um ein hochwirksames, verschreibungspflichtiges Medikament. Eingesetzt wird es neben der effektiven und sicheren Behandlung von Falten auch zur Therapie neurologischer Bewegungsstörungen und extremen Schwitzen unter den Achseln, Händen und Füßen.Botox® hemmt die Erregungsübertragung zwischen der Nervenzelle und dem Muskel. Dadurch kommt es zu einer langfristigen Entspannung des Muskels.
Ist Botulinum sicher?
Bei Facharzt/Fachärztin – Ja!
Botox® wird in kleinen Mengen in ganz bestimmte Muskelgruppen injiziert und dort direkt gebunden. Somit kommt “Botox“ nicht in den Blutkreislauf und damit auch in kein weiteres Organ. Weder wird das Gehirn oder das Herz durch dieses Medikament erreicht. Eine Vergiftung kann bei der Botox-Behandlung durch einen Facharzt/Fachärztin nicht auftreten. Die medizinisch-ästhetisch verwendete Menge ist zu gering um eine Vergiftung auszulösen. Der gereinigte Wirkstoff ist verschreibungspflichtig und wird durch Apotheke ausgeliefert.
Selbst das Wort Toxin ist im Zusammenhang mit dem in der ästhetischen Medizin benutzten Botulinum nicht korrekt, da sich keinerlei Bakterien mehr darin befinden und somit kein weiteres Toxin produziert werden kann.
Botox® ist ein verschreibungspflichtiges Medikament. Apotheken dürfen dieses Medikament nur an Ärzte ausgeben. Die Behandlung mit Botox® unterliegt der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs. In Deutschland ist hierfür die deutsche Approbation als Arzt/Ärztin notwendig. Nicht-Ärzte und Ärzte aus anderen Ländern (auch EU) dürfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik dieses Medikament ohne die deutsche Approbation nicht anwenden.
Mehr Infos zur medizinischen Anwendung von Botox® finden Sie bei uns auch unter: Ambulante Operationen: Botox® und Medizin
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